FDP unterstützt die Anträge des Gemeinderates und die Rechnung 2024

Die FDP Bubikon-Wolfhausen hat an ihrer Mitgliederversammlung die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 11. Juni eingehend diskutiert und folgende Parolen beschlossen:

Zustimmung zum Rechnungsabschluss 2024

Die Jahresrechnung 2024 schliesst mit einem erfreulichen Überschuss von CHF 9,9 Mio. ab,  CHF 5,6 Mio. besser als budgetiert. Bei einem Aufwand von CHF 57,3 Mio. und einem Ertrag von CHF 67,2 Mio. fällt das Ergebnis deutlich positiver aus als erwartet. Ein Teil des Überschusses ist auf die Neubewertung der Gemeindeliegenschaften zurückzuführen. Die FDP begrüsst das gute Ergebnis insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Investitionen in die gemeindeeigenen Liegenschaften. Sie empfiehlt daher die Annahme der Jahresrechnung 2024.

Ablehnung zur Kapitalerhöhung des Spitals Wetzikon

Die FDP Bubikon-Wolfhausen bedauert die angespannte finanzielle Lage des Spitals Wetzikon zutiefst.

Die FDP unterstützt die Einschätzung des Gemeinderates zur aktuellen Situation und teilt die Einschätzung, dass eine Kapitalerhöhung von CHF 3.21 Millionen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend ist. Eine solche Massnahme würde die finanzielle Verantwortung einseitig auf die Gemeinde abwälzen – ein Vorgehen, das wir klar ablehnen.

Die nachhaltige Sicherung von Akutspitälern ist primär eine Aufgabe des Kantons. Die Gemeinde darf nicht zum Lückenbüsser für strukturelle Defizite im Gesundheitssystem werden.

Zudem beurteilen Experten den vorliegenden Sanierungsplan als äusserst ambitioniert. Ohne eine klare strategische Perspektive – etwa durch die Eingliederung in einen funktionierenden Spitalverbund – ist ein langfristiges Weiterbestehen des Spitals kaum realistisch. Eine solche Integration wäre zwar sinnvoll und notwendig, erscheint in der aktuellen Ausgangslage jedoch schwierig.

Zustimmung zur Einführung eines kommunalen Mehrwertausgleichs

Die FDP Bubikon-Wolfhausen unterstützt im Rahmen der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung die Einführung eines kommunalen Mehrwertausgleichs. Damit soll die Gemeinde bei planerischen Massnahmen fair und ausgewogen am durch Auf- oder Umzonungen entstehenden Mehrwert beteiligt werden.

Konkret befürwortet die FDP eine Abgabe von 30 % des Mehrwerts bei Auf- oder Umzonungen zugunsten der Gemeinde. Diese Regelung betrifft nur Grundstücke mit einer Fläche von über 1'200 m². Zudem wird der zu versteuernde Mehrwert um CHF 100'000 reduziert.

Die Einnahmen aus dem Mehrwertausgleich fliessen in einen zweckgebundenen Fonds, der für raumplanerische Massnahmen sowie soziale Infrastrukturen eingesetzt wird. Damit leistet die Massnahme einen konkreten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde und stärkt die lokale Lebensqualität.

Mit dieser Lösung wird ein fairer Ausgleich zwischen privaten Vorteilen und dem öffentlichen Interesse geschaffen – ohne Investitionsanreize stark zu schmälern oder Eigentumsrechte unverhältnismässig zu beschneiden.

Zustimmung zum Mindestabstand von 1000 Metern für Windkraftanlagen zu Wohnbauten

Im Rahmen der laufenden Teilrevision der Bau- und Zonenordnung befasst sich die Gemeinde mit der Festlegung eines Mindestabstands von 1000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbauten. Die FDP spricht sich klar für die Annahme des Antrags des Gemeinderates aus.

Die Einführung dieses Mindestabstands ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Zudem verhindert die Regelung den Bau einer Windkraftanlage auf dem Hombergchropf, einem Gebiet mit hoher ökologischer Bedeutung. Damit werden die umliegenden Naturschutzgebiete sowie schützenswerte Landschaften nachhaltig bewahrt.

Die FDP setzt sich für eine ausgewogene Energiewende ein, die den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz von Natur und Wohnqualität in Einklang bringt. Die vorgeschlagene Regelung gewährleistet diesen wichtigen Ausgleich.

Harry Letsch

Präsident FDP Bubikon-Wolfhausen