Zustimmung zur Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV)

Die FDP Bubikon-Wolfhausen hat an ihrer Mitgliederversammlung die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 13.09.2023 sowie die Ersatzwahl der Sozialbehörde eingehend diskutiert und dazu einstimmig folgende Parolen beschlossen:

Zustimmung zur Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV)

Nachdem die geltende Gebührenverordnung weder den heutigen Empfehlungen des Preisüberwachers noch des Branchenverbandes (VSA) entspricht, legt nun der Gemeinderat eine verursachergerechte und den neuesten Richtlinien folgende Verordnung zur Abstimmung vor. Die FDP Bubikon-Wolfhausen erkennt die Schwierigkeit, ein sowohl für Gewerbe wie auch Private ausgewogenes Gebührenmodell festzulegen. Der im neuen Modell enthaltene verursachergerechte Ansatz wie auch die Möglichkeit, dass individuelle Massnahmen, wie zum Beispiel der Bau eine Retentionsanlage, finanziell mit reduzierten Gebühren belohnt werden, wird aber als fair und zeitgemäss beurteilt. Das ebenfalls von der neuen Verordnung betroffene Konzept der Anschlussgebühren wird als stimmig erachtet, weshalb die neue Gebührenverordnung zur Annahme empfohlen wird.

Unterstützung von Andreas Hess bei der Ersatzwahl als Mitglied der Sozialbehörde Bubikon

Bei der im Spätherbst anstehenden Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sozialbehörde Bubikon wird das eigene Mitglied Andreas Hess unterstützt, der mit seiner beruflichen wie auch politischen Erfahrung bestens für die umfangreichen und differenzierten Anforderungen der Sozialbehörde qualifiziert ist.

Harry Letsch

Präsident FDP Bubikon-Wolfhausen